
Orthopädische Einlagen oder Fußorthesen können von der Sozialversicherung und privaten Versicherungen wie Krankenkassen erstattet werden. Diese Erstattung unterliegt jedoch bestimmten Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Kostenübernahme durch die Versicherung zu optimieren.
Was bietet die Sozialversicherung?
Um Anspruch auf eine Erstattung zu haben, ist eine ärztliche Verschreibung durch den behandelnden Arzt unerlässlich. Die Sozialversicherung übernimmt 60 % der Erstattungsgrundlage der Sozialversicherung (BRSS), je nach Preis der Einlagen, wobei folgende Häufigkeitsgrenzen gelten:
· Für Erwachsene (ab 16 Jahren): ein Paar pro Jahr wird erstattet.
· Für Kinder (unter 16 Jahren): ein Paar alle sechs Monate.
Der Erstattungssatz variiert zudem je nach Schuhgröße:
· Größen unter 28: 25,88 € pro Paar
· Größen 28 bis 37: 28,04 € pro Paar
· Größen über 37: 28,86 € pro Paar
Wenn beispielsweise eine Person mit Schuhgröße 40 vom behandelnden Arzt eine Einlage verschrieben bekommt, beträgt der von der Versicherung übernommene Anteil 17,31 € (das entspricht 60 % von 28,86 €).
Die Rolle der Krankenkassen auf Gegenseitigkeit
Der verbleibende Anteil kann je nach den Leistungen Ihres Vertrags von Ihrer Zusatzkrankenversicherung übernommen werden. Die Erstattungsmodalitäten variieren:
· Jahrespauschale: Einige Zusatzkrankenkassen übernehmen einen festen Betrag (zum Beispiel zwischen 50 € und 200 € pro Jahr).
· Erstattungssatz: Andere Krankenkassen wenden einen Erstattungssatz zwischen 100 % und 500 % an. So könnten für ein Paar orthopädische Einlagen im Wert von 28,86 € je nach Vertrag bis zu 144,30 € erstattet werden.
Es ist daher unerlässlich, die Leistungen Ihrer Krankenzusatzversicherung zu prüfen, um die Selbstbeteiligung zu senken.
Ein spezieller Versicherungsschutz für Menschen mit Diabetes
Einige Krankenkassen bieten spezielle Verträge für Diabetiker an, die eine vollständige Übernahme der Kosten für Einlagen vorsehen. Diese Leistung zielt darauf ab, Komplikationen im Zusammenhang mit Fußbeschwerden vorzubeugen, und kann regelmäßige Konsultationen bei Fußpflegern umfassen.
Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Ersterstattung übernimmt, macht oft die Zusatzversicherung den Unterschied. Durch den Vergleich verschiedener Angebote und die Anpassung Ihres Vertrags können Sie die Kostenübernahme durch die Versicherung optimieren und die Erstattung für Ihre Einlagen voll ausschöpfen.
